Medizinrecht
IMBECK Rechtsanwaltsgesellschaft, München
Über die Felder des Wirtschaftsrechts und Rechtsfragen des Unternehmers hinaus beraten wir Unternehmen oder Leistungserbringer der Medizinbranche in branchenspezifischen Bereichen, insbesondere:
- Beratung bei der Gründung und Umstrukturierung medizinischer Leistungserbringer oder Kooperationen von Leistungserbringern, Privatkliniken, Medizinischen Versorgungszentren, Gemeinschaftspraxen, Praxisgemeinschaften, Apparategemeinschaften etc.
- Beratung medizinischer Leistungserbringer in Fragen berufsgruppenspezifischer Zulassung, insbesondere der Approbation und der Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung einschließlich der damit zusammenhängenden Fragestellungen zur Entziehung, Disziplinarverfahren, Honorarrückforderungen oder Wirtschaftlichkeitsprüfungen
- Beratung medizinischer Leistungserbringer in Fragen der Abrechnung ihrer Leistungen und der damit zusammenhängenden Widerspruchs- und Gerichtsverfahren
- Beratung von Investoren bei Investments in Unternehmen der Medizinbranche